Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis, Meldepflicht §§ 4g, 4e BDSG

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG

2. Vorstand

Vertreten durch die Vorstände Gernold Lengert und Martin Zimmer
Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Dietmar Pfeifer

3. Leitung der Datenverarbeitung:

Clemens Enneking, Manfred Meyer

Anschrift der verantwortlichen Stelle
Osterstraße 15, 26122 Oldenburg
Tel.: 0441 9236 0 Fax: 0441 9236 5555 E-Mail: kontakt@g-v-o.de

Datenschutzbeauftragter:
Martin Zimmer
Osterstraße 15
26122 Oldenburg
datenschutzbeauftragter@g-v-o.de

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Daten werden erhoben, verarbeitet oder genutzt zum Zweck des Betriebs von Versicherungsgeschäften einschließlich der Schadenbearbeitung, insbesondere der Vertrieb, der Verkauf, die Verwaltung und die Abwicklung von Versicherungsverträgen und aller damit verbunden Geschäfte, wie die Abrechnung von Provisionen und Courtagen sowie auch die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen von Kooperationspartnern. Es erfolgt die Speicherung und Datenverarbeitung zu eigenen Zwecken auch im Auftrag von Kooperationspartnern.

5. Betroffenen Personengruppen

  • Versicherungsnehmer/Kunden, versicherte Personen, Begünstigte
  • Ärzte
  • Geschädigte, Anspruchsteller
  • Interessenten
  • Mitarbeiter, Bewerber, Versicherungsvermittler
  • Dienstleister

6. Daten oder Datenkategorien

  • Adressdaten, Versicherungsdaten, Gesundheitsdaten, Daten zu Versicherungsleistungen und Versicherungsrisiken, Bankverbindungen, Daten von Sachverständigen
  • Daten zur Personalverwaltung und Personalsteuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen
  • Schadendaten
  • Abrechnungs- und Leistungsdaten
  • Kontaktdaten und Bertreuungsinformationen

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Öffentliche Stellen, denen Daten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften übermittelt werden müssen, z.B. Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger
  • Interne Stellen, die an der Durchführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind, wie Vertrieb, Schadenbearbeitung, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Personalverwaltung, Marketing, Betriebsorganisation
  • Andere Externe Stellen, wie z.B. Kreditinstitute, Makler, Versicherungsagenturen, Kooperationspartner sowie zentrale Hinweisstellen der Versicherungsverbände

8. Regelfristen für die Löschung der Daten

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen verschiedenen Aufbewahrungs- und Löschungsfristen werden eingehalten. Nach Ablauf der Frist werden Daten routinemäßig gelöscht, sofern es nicht erforderlich ist, dass diese Daten weiter zur Verfügung stehen. Daten werden gelöscht, sobald der Zweck nach 4. weggefallen ist.

9. eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine geplante Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.